„Jede Person, die geschäftsmäßige Telemedien bereitstellt, ist dazu verpflichtet ein Impressum zu führen.“ So der Wortlaut gem. §5 des Telemediengesetzes.
Werfen wir gemeinsam einen Blick auf das benötigte Impressum, was es enthalten muss, wie sein Aufbau sein soll und was noch alles dahinter steht.
Jeder Unternehmer, der eine eigene Webseite im Internet betreibt, ist verpflichtet ein Impressum zu führen. Dabei ist es egal, ob Sie Ihre Unternehmung im Internet präsentieren, einen Blog veröffentlichen oder einen Online-Shop führen. Als sogenannte „Kennzeichnung des Anbieters“ der Webseite, sagt ein Impressum aus, wer Sie sind und wo Sie ansässig sind. Ein Impressum kennzeichnet Sie als Urheber dieser Webseite. Es wird dadurch sichergestellt, dass der Nutzer oder Leser diese Seite erfahren kann, wer sich für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich zeigt.
Ein Impressum muss gewisse Pflichtangaben aufweisen, um rechtsgültig zu sein.
Hierzu gehören:
Der Websitebetreiber bzw. der Websiteverantwortliche
- Als juristische Person wird hier der vollständige Name des Websitebetreibers, des Unternehmens oder der Gesellschaft gefordert. Betreiben Sie als natürliche Person eine Website ist Ihr Vor- und Nachname erforderlich.
Die Anschrift des Seitenbetreibers
- Diese Anschrift darf kein Postfach sein. Es muss sich hier um eine ladungsfähige Geschäftsadresse handeln. Sollten Sie also eine ladungsfähige Adresse über unser Virtual Office Berlin gemietet haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Privatadresse bleibt außen vor.
Informationen über eine elektronische Kontaktaufnahme
- Diese Angaben dienen dem Nutzer Ihrer Website zur schnellen Kontaktaufnahme bei Fragen und Anliegen. Hierzu gehören eine erreichbare Telefon- und Faxnummer und eine E-Mail-Adresse.
Mit Hilfe und Unterstützung unseres Virtual Office in Berlin können Sie ganz beruhigt sein. Unser umfassender Sekretariatsservice steht Ihnen auch dabei voll und ganz zur Seite und Ihr Unternehmen ist jederzeit erreichbar. Auch außerhalb Ihrer Geschäftszeiten, wenn Sie dies wünschen.
Registereintrag und Identifikationsnummer
- Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Pflichtangabe. Ihr Eintrag ins Handelsregister, Vereinsregister oder Gewerbe-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister ist hier vollständig aufzuführen.
- In manchen Fällen muss auch die Umsatzsteuer-ID oder eine Wirtschafts-ID bekannt gegeben werden.
Aufsichtsbehörde und behördliche Zulassung
- Bei angebotenen Dienstleistungen muss ein die zuständige Aufsichtsbehörde und Ihre behördliche Zulassung ausgewiesen werden.
Die Rechtsform Ihrer Unternehmung
- Bei juristischen Personen wird hier die zwingend die Rechtsform gefordert. Ob Sie zum Beispiel als AG oder GmbH agieren muss ausgewiesen werden. Dies gilt, wie gesagt, nur wenn Sie als juristische Person auftreten.
Ausweisung von Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen
- Hier wird die Nennung von einem eventuellen Geschäftsführer, einem Vorstandsmitglied oder einem vertretungsberechtigten Gesellschafter gefordert.
Angabe der zuständigen Kammer
- Diese benötigte Angabe richtet sich an reglementierte Berufe, wie Anwälte, Notare oder auch Steuerberater. Die entsprechend zuständige Kammer für diese Berufsgruppen muss ebenfalls für den Nutzer der Website ersichtlich sein.
Wie Sie sehen, gehört ein Impressum zu Ihrem Unternehmen dazu. Es handelt sich nicht um eine wohlwollende Information für Ihre Kunden, es ist gesetzlich vorgeschrieben.
In vielen Punkten eines Impressums kann Sie ein Virtual Office unterstützen.
Mit einer gebuchten ladungsfähigen Adresse erhält auch Ihr benötigtes Impressum seine Rechtskräftigkeit.