Was genau eine ladungsfähige Adresse ist und warum Sie für Gewerbetreibende zwingend notwendig ist, wird in mehreren Gesetzesschriften festgehalten. Lassen Sie uns kurz einen Blick auf die Definition einer ladungsfähigen Adresse bzw. Geschäftsadresse werfen.
Eine ladungsfähige Adresse ist kein virtuelles Büro
Es ist unvermeidbar, dass die ladungsfähige Adresse als Geschäftsadresse genutzt wird. Das bedeutet, dass Sie als Mieter zu jeder Zeit postalisch erreichbar sein müssen. Als Dienstleister von Firmenadressen übernehmen wir für Sie ebenfalls weitreichende Bürotätigkeiten.
Hinter der virtuellen Geschäftsadresse verbirgt sich im Grunde nichts anderes als eine Adresse. Sofern auch Bürotätigkeiten angeboten werden, wenn Sie eine ladungsfähige Adresse nutzen, dann handelt es sich um ein „virtuelles Buero“. In diesem Fall sind tatsächlich Mitarbeiter vor Ort, die z.B. für Sie die Bearbeitung der Post und/oder den Telefonservice übernehmen.
Was ist eine ladungsfähige Adresse?
Bei der ladungsfähigen Adresse handelt es sich um die Anschrift einer Privatperson und eines Unternehmens, an dem diese zu erreichen ist. Bei einer Privatperson handelt es sich um den Wohnsitz, während es bei einem unternehmen die Geschäftsadresse ist. Der Begriff „Ladungsfähige Adresse“ stammt ursprünglich aus dem juristischen Zusammenhang.
Genau gesagt ist mit einer ladungsfähigen Adresse die Anschrift, über die ein Zeuge vor Gericht geladen werden kann – und somit ladungsfähig ist.
Folgende Angaben muss die ladungsfähige Adresse beinhalten:
- Land
- Ort und Postleitzahl
- Straße und Hausnummer
Zudem muss die Adresse Angaben enthalten, durch die die Anschrift der Rechtsperson zu identifizieren ist. Dazu zählt z.B. ein Adresszusatz, sofern dieser vorhanden ist.
Die ladungsfähige Adresse vom Gesetz her
Der Begriff „ladungsfähige Anschrift“ oder „ladungsfähige Adresse“ ist in der Umgangssprache eher unüblich. Allerdings findet dieser Begriff in den Gesetzestexten Anwendung. So wird die ladungsfähige Anschrift laut §68 der Strafprozessordnung (StPO) Absatz 2, Satz 1 erwähnt:
“Einem Zeugen soll zudem gestattet werden, statt des Wohnortes seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Angabe des Wohnortes Rechtsgüter des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet werden oder dass auf Zeugen oder eine andere Person in unlauterer Weise eingewirkt werden wird”
Damit ist die ladungsfähige Adresse eine Anschrift, unter der eine Person oder ein Unternehmen zu erreichen ist. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um den Wohnort oder die Geschäftsadresse handeln.
Wann ist eine ladungsfähige Adresse anzugeben?
Gemäß §29 des Handelsgesetzbuches ist jede juristische Person, die eine Unternehmung betreibt verpflichtet eine inländische Geschäftsadresse zu führen. Diese Adresse dient unter anderen zur Berechtigung eines Eintrags in das entsprechende Handelsregister. Auch der Gerichtsstand des Unternehmens definiert sich über diese ladungsfähige Adresse.
Das GmbH Gesetz fordert diesen Umstand ebenfalls mit seinem §8. Auch das Telemedien Gesetz schreibt dies in §5 für alle Dienstleister vor, die geschäftsmäßig Telemedien zur nutzen. In der Regel erfolgt hier eine Bekanntgabe der ladungsfähigen Adresse über das, auf Internetseiten vorgeschriebene, Impressum.
Bei der ladungsfähigen Adresse geht es vornehmlich darum, eine eventuelle Rechtsverfolgung für Geschäftspartner, Kunden und Verbrauchern zu vereinfachen.
Was tun, wenn die Private Adresse geschützt werden soll?
Es gibt Personen, die gute Gründe dafür haben, ihre Adresse nicht öffentlich preiszugeben. Zum einen aufgrund der Wahrung der Privatsphäre und zum anderen die Trennung zwischen Geschäfts- und Privatleben. Besonders Start-Ups, Freelander, Künstler und Einzelunternehmer stehen vor diesem Problem: Welche Wahl bleibt mir? Soll die private Adresse angegeben werden?
Die perfekte Lösung ist die Anmietung einer ladungsfähigen Adresse bzw. eine repräsentative Geschäftsadresse.
Dabei handelt es sich um eine Adresse, die Sie bei unserem Virtual Office in Berlin anmieten können. Die Anschrift können Sie für geschäftliche Zwecke nutzen und/oder im Impressum Ihres Internet-Auftritts angeben, um so die allgemeinen Informationspflichten nach §5 TMG zu erfüllen.
Wir nehmen bei einem sogenannten Virtual Office Ihre Post immer an. Diese können Sie dann selbst abholen oder wir leiten diese weiter an ihre Wunschadresse (Wohnsitz oder primärer Geschäftssitz). Sie können sogar eine Telefonnummer nutzen, sofern sie ein Sekretariat vor Ort benötigen. Somit sind Sie unter Ihrer repräsentativen Geschäftsadresse stets ladungsfähig.
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Briefe und Pakete werden einfach an Sie weitergeleitet oder diese wird eingescannt. Damit verpassen Sie keinerlei Nachrichten mehr.
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